Passagier- und Flugrechte – wir verhelfen gerne zum Durchblick

Wer sich nicht gerade tagtäglich mit Passagierrechten beschäftigt, der verliert schnell den Überblick darüber, welche Rechte mir als Fluggast grundsätzlich zustehen.Mit diesem Artikel verhelfen wir Ihnen gerne zum Durchblick!

Flugausfall, Flugannullierung, Flugverspätung, Gepäckverspätung, Flugumleitung, Flugumbuchung, Flugstornierung, Fluggastrecht, Flugrückerstattung, Flugprobleme…sind die typischen Wortlaute mit dem Thema.

Jeder kennt es, man freut sich auf den Urlaub, ob Jahresurlaub oder Kurztrip, das Flugzeug zählt dabei in Europa zu den beliebtesten Reisemitteln. Aus diesem Grund hat der Flugverkehr in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Passagierzahlen an Flughäfen sind in den letzten Jahren dabei kontinuierlich gestiegen.Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt und der ersehnte Urlaub steht kurz bevor – meist etwas hektisch, weil einem kurz vorher noch wichtigen Dinge eingefallen sind.

Flugausfall / Flugannullierung

Alles hat geklappt, die Koffer sind gepackt, Sie sind pünktlich am Flughafen angekommen und dann kommt die böse Überraschung. Der Flug wurde gecancelt und somit fällt der geplante Flug aus. Sie sind somit von einem Flugausfall bzw. Flugannullierung betroffen. Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Sie somit einen Anspruch auf eine Entschädigung, dafür müssen folgende Kriterien erfüllt werden.

  • Sie wurden weniger als 14 Tage vor dem Abflug über den Flugausfall informiert
  • Start und / oder Landung innerhalb der EU
  • keine außergewöhnlichen Umstände

Sind diese Kriterien erfüllt, so ergibt sich nach der EU Fluggastrechte Verordnung in der Regel ein Anspruch auf eine Flugentschädigung für den Flugausfall. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach den Ticketkosten, sondern nach der Flugdistanz zwischen Start- und Zielflughafen.

Folgende Staffelung gilt für die Höhe der Entschädigung:

250€ bei Flugdistanzen bis 1500 km

→ DUS – Düsseldorf nach BCN – Barcelona

400€ bei Flugdistanzen 1.500 km bis 3.500 km

→ FAO – Faro nach BRE – Bremen

600€ bei Flugdistanzen über 3.500 km

→ PUJ – Punta Cana nach DUS – Düsseldorf

Zusätzlich zur Flugentschädigung haben Sie das Anrecht auf eine Ersatzbeföderung bzw. auf die Erstattung des Ticketpreises. Die Ersatzbeförderung kann auch in anderer Form stattfinden wie z.B. Zug, Bus oder auch als Taxifahrt.

Außergewöhnliche Umstände

In der Vergangenheit haben viele Fluggesellschaften auf „außergewöhnliche Umstände“ plädiert und versucht sich so eine Entschädigungszahlung für einen Flugausfall oder einer Flugverspätung zu entgehen. Oft hilft hier nur die Androhung mit einem Anwalt.

Außergewöhnliche Umstände sind Gründe auf die die Airline keine Einflüsse haben kann, so gilt z.B. ein Flugausfall Aufgrund einer Bombendrohung oder Aufgrund von Tornados etc. als außergewöhnlicher Umstand. Ein Defekt am Flugzeug hingegen zählt in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand, genauso wenig wie Schnee im Winter auf der Startbahn. Sollte eine Ersatzbeförderung z.B. erst am nächsten Tag möglich sein, so hat die Fluggesellschaft auch die Kosten für eine Hotelunterkunft zu tragen. Ab 2 Stunden Wartezeit haben Sie zudem einen Anspruch auf eine Betreuungsleistung wie z.B. ein Getränk und etwas zu Essen, aber auch ein Telefonat müsste ermöglicht werden.

In der Regel verteilen die Airlines ab 2 Stunden Aufenthalt sogenannte Essensgutscheine aus, mit denen die Leistungen am Flughafen bezahlt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, so heben Sie die Belege entsprechend auf!

Streiks als „außergewöhnlicher Umstand“, in der Regel gelten Streiks als außergewöhnliche Umstände. In Einzelfällen wurden jedoch auch Streiks nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet. Hier muss im Einzelfall geprüft werden.

Der ADAC hat dazu auch folgende Auflistung veröffentlicht.

Flugverspätung

Sollte hingegen der Flug stattfinden, sich jedoch verspäten, so gibt es mit den richtigen Kriterien auch eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Bei einer Flugverspätung stehen Ihnen die gleichen Rechte zu, wie bei einem Flugausfall. Ab 2 Stunden Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Verpflegungsleistungen. Ab 3 Stunden Flugverspätung gelten folgende Ansprüche:

250€ bei Flugdistanzen bis 1500 km

→ DUS – Düsseldorf nach BCN – Barcelona

400€ bei Flugdistanzen 1.500 km bis 3.500 km

→ ATH – Athen nach SKU – Skyrus

600€ bei Flugdistanzen über 3.500 km

→ FRA – Frankfurt nach DFW – Dallas

WICHTIG! Entscheidend sind die Ankunftszeiten und nicht die ursprünglichen Abflugzeiten. War der Flug z.B. wie folgt geplant:

Startflugzeit:        10:00

Ankunft:               13:00

Tatsächliche kam es zu einer Verspätung und das Flugzeug ist erst um 15:59 gelandet. So haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Wäre das Flugzeug hingegen um 16 Uhr gelandet, sind die 3 Stunden erfüllt und in diesem Fall hätten Sie einen Anspruch auf die Entschädigung!

WICHTIG! Als Ankunftszeit zählt nicht die Uhrzeit der Landung, sondern der Zeitpunkt an dem die Flugzeugtüren geöffnet werden und der Ausstieg über eine Treppe oder Gate möglich sind. Für die Ermittlung der tatsächlichen Ankunftszeit gibt es entsprechende Portale, die diese Daten in der Regel zur Verfügung stellen wie z.B. hier!