Stärkung der Passagierrechte bei Flugausfall wegen Sicherheitskontrollen!!

Diese Woche hat der Bundesgerichthof (BGH) wieder einmal die Passagierrechte gestärkt.

Bei dem verhandelten Fall ging es um eine Streikwelle des Flughafen-Sicherheitspersonals im Jahr 2015.

Bisher haben sich die Fluggesellschaften dabei auf außergewöhnliche Umstände berufen und standen somit nicht mehr in der Pflicht eine Ausgleichszahlung für Flugausfälle sowie Flugverspätungen zu leisten.

In dem konkreten Fall ging es um einen Easy Jet Flug von Hamburg nach Lanzarote. An jenem Tag kam es am Hamburger Flughafen zu einem Warnstreik des Sicherheitspersonals.  Von den fünfundzwanzig Sicherheitskontrollpunkten am Flughafen waren nur drei geöffnet.  Dadurch kam es zu großen Rückstaus in der Sicherheitsabfertigung, sodass die Polizei sich dazu entschloss die Terminals zu sperren.

Bereits am Vormittag wurden am Hamburger Flughafen über 150 Flugverbindungen gestrichen, später schließlich auch der Flug nach Lanzarote. Daher flog das Flugzeug ohne einen einzigen Passagier nach Lanzarote zurück.

Die Fluggesellschaft hatte die Annullierung des Fluges mit Sicherheitsbedenken argumentiert, da ordentliche Sicherheitskontrollen nicht gewährleistet werden konnten.  Dagegen klagte ein Ehepaar, welches bereits weitaus früher als die verbleibenden Passagiere, die Sicherheitskontrolle passierte und somit zweifelsfrei ordentlich kontrolliert worden ist.

Zwei Gerichte hatten den Fall zugunsten der Fluggesellschaften entschieden. Diese Entscheidungen hob der BGH nun auf und gab den Fall an das Landgericht Hamburg zur weiteren Bearbeitung zurück.

Somit ist zukünftig im Einzelfall zu prüfen, ob eine Flugstornierung wegen Sicherheitsmängel tatsächlich zulässig ist.

Gerne prüfen wir Ihren Anspruch auf eine Entschädigungsleistung!