Sicherheitspersonal am Flughafen streikt wieder – Verdi und DBB ruft erneut zum Warnstreik auf!

Nachdem in der vergangenen Woche bereits Warnstreiks an den Flughäfen von Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart stattgefunden haben. Ruft die Gewerkschaft Verdi und DBB erneut zum Warnstreik am Dienstag 15. Januar 2019 auf. Der Streik soll um 2 Uhr beginnen und erst um 20 Uhr niedergelegt werden. Jedoch werden die Auswirkungen des Tages auch danach noch den Flugbetrieb beeinflussen.

Diesmal wird es den größten Flughafen Deutschlands treffen und das ist das Drehkreuz – Frankfurt. Nach Angaben von Verdi und DBB sind in Frankfurt 5.000 Mitarbeiter für Sicherheits- und Gepäckkontrollen beschäftigt.

Damit wird es am Dienstag am Flughafen Frankfurt zum Stillstand kommen. Der Flughafenbetreiber Fraport hat zwar auch eigenes Personal für den „Notfallbetrieb“ jedoch werden 800 eigene Mitarbeiter den Betrieb nicht aufrechterhalten. Deshalb rät der Betreiber Fraport nach alternativen Reisemöglichkeiten zu suchen. Denn nur der Transitbereich wird besetzt sein. Sprich Passagiere, die in Frankfurt nur umsteigen und anschließend einen Weiterflug haben, werden von dem Streik wahrscheinlich nur wenig merken.

Jedoch alle Passagiere, welche in Frankfurt erst starten wollen, werden von dem Warnstreik betroffen sein.

Warum wird gestreikt?

Wie fast immer geht es um eine bessere Bezahlung. Die Gewerkschaften fordern eine „Einheitliche Bezahlung“ für die Gewerkschaftsmitglieder bei der BDLS ein. Denn bisher hat der BDLS = Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen nicht auf die Warnstreiks reagiert. Die nächsten Verhandlungen sind für den 23. Januar 2019 geplant.

Was tun, wenn man vom Warnstreik betroffen ist?  

Wer am Dienstag von Frankfurt aus Fliegen will, sollte nach alternativen Reisemöglichkeiten suchen. Am besten Informiert man sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft und hält deren Informationssysteme wie Facebook, Twitter, Instagram etc. im Blick. Viele Fluggesellschaften nutzen die Sozialen Medien um die Meldungen in der Masse zu streuen. Aber auch die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten sollten nicht aus den Augen gelassen werden.

Die Lufthansa möchte heute Nachmittag über Flugannullierungen informieren. Bereits jetzt besteht schone eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit für Lufthansaflüge. Weitere Informationen für die Lufthansa finden Sie hier Lufthansa Informationen.

Entschädigung bei Warnstreik?

In den meisten Fällen zählt der Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ und den Passagieren stehen keine Entschädigungszahlungen nach der EU-Richtlinie EG 261/2004 zu. Dementsprechend ist ein Anspruch auf eine Flugentschädigung durch Warnstreiks im Einzelfall zu prüfen. Gerne übernehmen wir das für Sie.

Worauf Sie jedoch auf jeden Fall ein Anrecht haben, sind Versorgungsleistungen auch bei einem Warnstreik. Weitere Informationen zu Versorgungsleistungen finden Sie unter Informationen und Rechte.