Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung…
Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt – und dann wird aus heiterem Himmel der Flug annulliert. Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn der Flug nicht wie geplant stattfinden kann und der Starttermin aufgegeben werden muss. Ebenso sind die Bedingungen für einen Flugausfall gegeben, wenn der Start signifikant verschoben wird bspw. auf den kommenden Tag. Dies ist für jeden Reisenden ein großes Ärgernis, da nicht nur ein alternativer Transport arrangiert werden muss – nein, eventuell kann die geplante Rundreise nicht angetreten werden, wichtige Termine müssen verschoben oder ein extra Urlaubstag genommen werden, da der Rückflug nicht rechtzeitig stattfindet. Viele Reisende wissen nicht, dass Ihnen neben Betreuungsleistungen am Flughafen sowie einer Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Flugkosten auch eine Entschädigung zustehen kann!
Die Grundlage ihrer Rechte ist auch hier die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie unverbindlich ob Sie einen Anspruch haben. Beachten Sie:
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Infos zu unserer Provision finden Sie hier.
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
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Ihr Flug hatte Verspätung?
Das sind ihre Rechte!
5 Jahren ago