Entschädigung von bis zu 600€ einfordern!
Sie kennen das genau: Vor einem Flug müssen Sie immer rechtzeitig am Flughafen sein, das Gepäck abgeben, einchecken, durch die Passkontrolle und dann rechtzeitig am Flugsteig sein. Keine Minute zu spät, sonst fliegt die Maschine ohne Sie. Aber dann der Ärger: Der Flug ist verspätet und der Urlaub oder die Geschäftsreise beginnt im Stress. Die Kinder sind ungeduldig, alle haben Hunger, Termine müssen verschoben werden…
Im Jahr 2004 traf der EuGH eine Entscheidung, die Ihnen als Fluggast mehr Rechte zuspricht, diese sind in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 verankert. Wussten Sie, dass die Fluggesellschaft Ihnen ab 2 Stunden Flugverspätung Versorgungsleistungen wie Snacks und Getränke bereitstellen müssen? Ebenso kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung für Ihre Verspätung zustehen!
Dieser Entschädungsanspruch bei Flugverspätung besteht übrigens auch wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Im Gegensatz zu anderen Problemen mit Ihrer Pauschalreise, muss diese Entschädigungsleistung jedoch gegenüber der Fluggesellschaft und nicht dem Reisevermittler geltend gemacht werden.
Die Grundlage ihrer Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt:
Sie sind 3 Stunden später gestartet als geplant? Sie sind 2 Stunden und 55 Minuten später gelandet als geplant – haben Sie dann Ansprüche? Wichtig zu wissen ist: Für die Berechnung der Flugverspätung ist die Ankunftszeit relevant – nicht wie oft angenommen die Abflugzeit! Aber vergessen Sie nicht, dass Sie nach der Landung noch nicht am Gate sind und aussteigen dürfen. Ein Flugzeug gilt dann als angekommen, wenn mindestens eine Tür des Flugzeuges geöffnet wurde und die Passagiere das Flugzeug tatsächlich verlassen können (Europäischer Gerichtshof Az. C-452/13).
Sind die entsprechenden Voraussetzungen für eine Flugverspätung gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie bei uns unverbindlich ob Sie einen Anspruch haben. Wichtig:
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Infos zu unserer Provision finden Sie hier.
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis und kümmern uns um Ihre Flugrechte. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher ist eine Beauftragung für Sie kein Kostenrisiko.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Information zu unserer Provision finden Sie hier.
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