Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung…
Oft verkaufen Fluggesellschaften mehr Flügtickets als es Sitzplätze im Flugzeug gibt. Es gibt schließlich immer wieder Reisende, die von Ihrer Flugreise kurzfristig zurücktreten müssen oder den Flug verpassen – das ist für die Fluggesellschaft meist ein gutes Geschäftmodell. Es kann aber auch andere Gründe für Umbuchungen geben, z.B. wenn die Airline für einen nicht ausgelasteten Flug ein kleineres Flugzeug einsetzt. In solchen Fällen bietet die Airline einigen Reisenden Alternativflüge oder soweit verfügbar Upgrades an. Oftmals wird den Passagieren auch direkt die Entschädigungszahlung als Anreiz angeboten auf einen anderen Flug umzusteigen.
Flugumbuchungen gibt es also öfter als man denkt, aber jetzt trifft es ausgerechnet Sie … Welche Rechte haben Sie als Reisender in einem solchen Fall?
Dürfen Sie nicht mitfliegen, so spricht man von einer Nichtbeförderung. Grund kann eine Umbuchung aufgrund Überbuchung sein. Als Nichtbeförderung bei Überbuchung des Fluges gilt auch, wenn Ihnen eine Ersatzbeförderung (Bus, Bahn, Abflug von einem anderen Flughafen, o.ä.) angeboten wird. Die Grundlage ihrer Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt:
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie bei uns unverbindlich ob Sie einen Anspruch haben.
Wichtig:
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Infos zu unserer Provision finden Sie hier.