Flug überbucht?

Der Flug ist überbucht? Sie wurden umgebucht? Finden Sie heraus ob Ihnen eine Entschädigungg zustehen könnte!

Wurden Sie auf einen anderen Flug umgebucht?

Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung für Überbuchung

Ist der Flug überbucht und Sie dürfen nicht mitfliegen?

Oft verkaufen Fluggesellschaften mehr Flügtickets als es Sitzplätze im Flugzeug gibt. Es gibt schließlich immer wieder Reisende, die von Ihrer Flugreise kurzfristig zurücktreten müssen oder den Flug verpassen – das ist für die Fluggesellschaft meist ein gutes Geschäftmodell. Es kann aber auch andere Gründe für Umbuchungen geben, z.B. wenn die Airline für einen nicht ausgelasteten Flug ein kleineres Flugzeug einsetzt. In solchen Fällen bietet die Airline einigen Reisenden Alternativflüge oder soweit verfügbar Upgrades an. Oftmals wird den Passagieren auch direkt die Entschädigungszahlung nachdem Flugrecht als Anreiz angeboten um auf einen anderen Flug umzusteigen.
Flugumbuchungen gibt es also öfter als man denkt, aber jetzt trifft es ausgerechnet Sie! Welche Rechte haben Sie als Reisender nachdem Flugrecht in einem solchen Fall?

Was steht mir bei Überbuchung bzw. bei Flugumbuchung zu?

Dürfen Sie nicht mitfliegen, so spricht man von einer Nichtbeförderung. Grund kann eine Umbuchung aufgrund einer Überbuchung sein. Als Nichtbeförderung bei Überbuchung des Fluges gilt auch, wenn Ihnen eine Ersatzbeförderung (Bus, Bahn, Abflug von einem anderen Flughafen, o.ä.) angeboten wird. Die Grundlage ihrer Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt:

  • Wurden Sie umgebucht und haben erst am Flughafen von der Umbuchung erfahren, so haben Sie nach 2 Stunden Wartezeit auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke, ggf. auch eine Hotelübernachtung und Transport zum/vom Hotel, wenn Ihre Ersatzbeförderung erst am Folgetag ist.
  • Seien Sie dennoch rechtzeitig am Check-In und bleiben Sie am Fluggate um etwaige Ersatzflüge nicht zu verpassen und somit Ihren Anspruch auf Ersatzbeförderung nicht zu verlieren.
  • Kommt es durch Verschulden der Airline zu einer Umbuchung bspw. aufgrund Überbuchung, so können Sie ein Recht auf Entschädigung haben. Diese Entschädigung halbiert sich sofern Ihnen die Airline kurzfristig eine Ersatzbeförderung anbietet.
  • Sie können bei vorheriger Information über die Nichtbeförderung und sofern Ihnen eine etwaige Ersatzbeförderung nicht zusagt auch vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückerhalten.

Welches sind die Voraussetzungen für meine Entschädigung?

  • Ihr Flug war überbucht bzw. Sie wurden umgebucht, d.h. Sie durften nicht mit dem geplanten Flug mitfliegen.
  • Der Start und/ oder die Landung finden in der EU statt (für Airlines mit Sitz in der EU) bzw. der Start erfolgt in der EU (für Airlines mit Sitz außerhalb der EU).
  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (s. FAQ).
  • Die Verjährungsfrist beträgt i.d.R. drei Jahre.
  • Die Höhe Ihrer Entschädigung bemisst sich nach der Flugstrecke:
    • 250 € – Flugstrecke bis 1.500 km
    • 400 € – Flugstrecke 1.500 bis 3.500 km
    • 600 € – Flugstrecke über 3.500 km
  • Die Entschädigung halbiert sich, wenn die Airline kurzfristig eine Ersatzbeförderung anbietet.

Wie bekomme ich meine Entschädigung nachdem Flugrecht?

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie bei uns unverbindlich ob Sie einen Anspruch haben. Wichtig:

  • Fordern Sie Verpflegungsleistungen ein, wenn Sie mindestens zwei Stunden Wartezeit am Flughafen haben. Dies sind Snacks, Getränke aber auch Zugang zu Kommunikationsmitteln.
  • Je mehr Informationen Sie haben umso besser:
    • Sammeln Sie am Flughafen Belege und Beweise.
    • Tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus, die ebenfalls umgebucht wurden.
    • Lassen Sie sich von der Fluglinie den Umbuchungsgrund schriftlich bestätigen.

Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung von complane?

Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.

Infos zu unserer Provision finden Sie hier.

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