Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung von complane?
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis, d.h. ist ihr Anspruch nach dem Flugrecht berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Somit entsteht für Sie kein Kostenrisiko. Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft getragen werden müssen.
Im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 24% zzgl. MwSt. an. Kann complane Ihre Entschädigung nicht durchsetzten, bleibt unser Service für Sie komplett kostenlos und es entstehen auch keine versteckten Kosten!
Höhe der Entschädigung:
Die Höhe Ihrer Entschädigung ist unabhängig von den tatsächlichen Ticketkosten und wird anhand der Länge der Flugstrecke festegelegt.
Je nach Distanz haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigungen:
Flugstrecke bis 1.500 km
- z.B. Flug von Düsseldorf nach Barcelona
Flugstrecke bis 3.500 km
- z.B. Flug von Nürnberg nach Malta
Flugstrecke über 3.500 km
- z.B. Flug von Frankfurt nach Kapstadt
Höhe der Auszahlung für die oben genannten Beispiele:
Flugstrecke bis 1.500 km
- z.B. Flug von Düsseldorf nach Barcelona
Flugstrecke bis 3.500 km
- z.B. Flug von Nürnberg nach Malta
Flugstrecke über 3.500 km
- z.B. Flug von Frankfurt nach Kapstadt
Wenn Sie Ihren Fall bei complane prüfen, wird Ihnen die Höhe der Auszahlung im Erfolgsfall vor der Angabe ihrer Daten berechnet!
Sie sind von einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, einem Flugausfall oder einer Flugumbuchung betroffen?
Dann steht Ihnen nach Fluggastrecht eine Entschädigungszahlung zu. Ausgenommen sind lediglich außergewöhnlichen Umstände.
Die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie unter:
Flugverspätung von mehr als 3 Stunden
Flugausfall
Flugumbuchung
Jetzt mit complane Entschädigung einfordern!