Entschädigung bei Flugausfall?

Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung…

Ihr Flug ist ausgefallen?

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt – und dann wird aus heiterem Himmel der Flug annulliert. Eine Flugannullierung liegt dann vor, wenn der Flug nicht wie geplant stattfinden kann und der Starttermin aufgegeben werden muss. Ebenso sind die Bedingungen für einen Flugausfall gegeben, wenn der Start signifikant verschoben wird bspw. auf den kommenden Tag. Dies ist für jeden Reisenden ein großes Ärgernis, da nicht nur ein alternativer Transport arrangiert werden muss – nein, eventuell kann die geplante Rundreise nicht angetreten werden, wichtige Termine müssen verschoben oder ein extra Urlaubstag genommen werden, da der Rückflug nicht rechtzeitig stattfindet. Viele Reisende wissen nicht, dass Ihnen neben Betreuungsleistungen am Flughafen sowie einer Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Flugkosten auch eine Entschädigung zustehen kann!

Was steht mir bei einem Flugausfall zu?

Die Grundlage ihrer Rechte ist auch hier die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:

  • Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder der vollen Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelübernachtung organisieren, wenn ihr Ersatzflug erst am Folgetag erfolgt.
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.
  • Kommt es durch Verschulden der Airline zu einem Flugausfall, so können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen befreit.

Welche sind die Voraussetzungen für meine Entschädigung bei einem Flugausfall?

  • Ihre Fluglinie informiert Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Flugannullierung/Flugausfall.
  • Der Start und/ oder die Landung finden in der EU statt (für Airlines mit Sitz in der EU) bzw. der Start erfolgt in der EU (für AIrlines mit Sitz außerhalb der EU).
  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände (s. FAQ) vor.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
  • DIe Höhe Ihrer Entschädigung für einen Flugausfall bemisst sich auch hier nach der zurückgelegten Strecke:
    • 250 € – Flugstrecke bis 1.500 km
    • 400 € – Flugstrecke 1.500 bis 3.500 km
    • 600 € – Flugstrecke über 3.500 km

Wie erhalte ich meine Entschädigung für einen Flugausfall?

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie unverbindlich ob Sie einen Anspruch haben. Beachten Sie:

  • Seien Sie bei kurzfristigen Annullierungen/Flugausfall dennoch pünktlich am Check-In um bspw. einen Ersatzflug nicht zu verpassen.
  • Je mehr Informationen Sie haben umso besser:
    • Sammeln Sie am Flughafen Belege und Beweise für den Flugausfall wie bspw. Ersatztickets o.a. Belege für die Annullierung.
    • Tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus.
    • Lassen Sie sich von der Fluglinie den Flugausfall und den Grund schriftlich bestätigen.

Warum complane als Partner wählen?

Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.

Infos zu unserer Provision finden Sie hier.

Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung von complane?

Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.

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