Schlechte Wetterbedingungen gelten als außergewöhnlichen Umstand. Richtig angewandt, entfallen Entschädigungen bei Flugausfällen und Flugverspätungen, die dadurch entstehen.
Der Deutsche Wetterdienst hat frühzeitig Prognosen bereitgestellt, wie sich das Sturmtief über Deutschland bewegen wird. Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen wie z.B. die Deutsche Bahn, konnten anhand dieser Prognose bereits vorab ankündigen, welche Flüge vermutlich verspätet sein werden bzw. ausfallen.
Dies gilt insbesondere für Flüge in denen mindestens der Start- oder Zielflughafen im Sturmgebiet liegt.
Für andere Flüge gilt dieser außergewöhnliche Umstand nicht automatisch.
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Insbesondere, wenn Sie sich selbst nicht sicher sind, empfehlen wir Ihnen, ihre Fall durch uns kontrollieren zu lassen. Wir prüfen mit Prognose- und Wetterdaten, ob die Fluggesellschaften fürsorglich Flüge gestrichen haben und fordern andernfalls ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft ein.
This post was last modified on 18.09.2021 12:05
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