Das Jahr 2019 fing unten den Airlines bereits turbulent an, erst die Insolvenz der der Germania und dann von Fly BMI. Nun geht es genauso turbulent weiter, denn die nächste Airline hat den Flugbetrieb eingestellt. Nun trifft es die isländische Fluggesellschaft WOW Air!
WOW Air gilt für Ryanair zu den Billiganbietern unter den Airlines und hat sich seinen Marktanteil mit günstigen Flugverbindungen erkämpft.
Wie die ehemaligen Mitstreiter Fly BMI und Germania hat auch WOW Air nach einem zahlungskräftigen Investor gesucht. Deshalb sind am Donnerstagmorgen, 28.03.2019 alle Maschinen von WOW Air am Boden geblieben. Von der Airline selbst wurde dazu wie folgt Stellung genommen:
WOW Air befinde sich aktuell mit einem Kapitalgeber in Verhandlungen, bis diese abgeschlossen sind, wird der Flugbetrieb eingestellt. Die Verhandlungen haben sich eigener Aussagen nach in der Endphase befunden, sodass ein kurzfristiger Abschluss in Aussicht ist.
Die Auswirkungen auf den isländischen Flugverkehr sind massiv, denn WOW Air hat den Flughafen Keflavik als Drehkreuz verwendet und somit Verbindungen nach Nordamerika und Europa angeboten. In Deutschland hat die Einstellung des Flugbetriebs Auswirkungen auf den Flughafen SXF – Berlin-Schönefeld sowie FRA – Frankfurt am Main.
Wie bei jeder Airline Pleite sind als erstes die Mitarbeiter sowie die Passagiere betroffen. Die Passagiere wurden jedoch über die Einstellung des Flugbetriebs informiert. Da die Situation jedoch sehr kurzfristig eingetreten ist, konnten einige Passagiere keine alternative mehr finden.
Flugreisende sollten, wenn möglich die Zahlung stornieren. Eine Entschädigung kann zwar eingefordert werden, bei einer Zahlungsunfähigkeit lohnt sich dies meistens Aufgrund der Insolvenzmasse meist nicht. Trotzdem sollte man bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall mit WOW Air eine mögliche Einforderung für eine Flugentschädigung versuchen!
This post was last modified on 26.11.2019 10:18
Schlechte Wetterbedingungen gelten als außergewöhnlichen Umstand. Richtig angewandt gibt es keine Entschädigung.
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