Sie sind von einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder einer Flugumbuchung betroffen? Wenn Sie deshalb mehr als 3 Stunden Verspätung* haben steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu. Ausgenommen sind jedoch Verspätungen, Annullierungen und Umleitungen wegen “außergewöhnlichen Umständen”. Weiterhin muss für europäische Airlines der Start oder Landung in der EU und für nicht europäische Airlines der Start in der EU erfolgt sein.
Bei einer Flugverspätung ab 2 Stunden haben Sie zudem ein Anrecht auf sogenannte Betreuungsleistungen am Flughafen! Mehr Informationen finden Sie dazu unter Flugverspätung. Ihre Rechte sind nach der Fluggastrechteverordnung – EU-Richtlinie EG 261/2004 klar definiert!
Die Höhe Ihrer Entschädigung ist nicht von Ihren tatsächlichen Ticketkosten abhängig. Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke.
Je nach Distanz haben Sie ab 3 Stunden somit einen Anspruch auf:
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher kein Kostenrisiko für Sie.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 24% zzgl. MwSt. an.
Können wir Ihre Entschädigung nicht durchsetzten, bleibt unser Service für Sie komplett kostenlos!
Wenn Sie Ihren Fall bei complane prüfen, wird Ihnen die Höhe der Auszahlung im Erfolgsfall vor der Angabe ihrer persönlichen Daten berechnet!