FAQ
Vor der Beauftragung
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Wo finde ich meine Flugnummer?
Ihre Flugnummer finden Sie auf Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung. Suchen Sie nach einer Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie besteht meist aus 2 Buchstaben (manchmal 1 oder 3) und 1-4 Ziffern, z.B. AB 1234.
Kann ich meinen Anspruch online prüfen?
Erst wenn Sie complane daraufhin beauftragen prüft unser Serviceteam die Bedingungen Ihres Anspruches nochmals genauestens bevor der Fall an einen Vertragsanwalt zur Bearbeitung geht. Sollten dazu weitere Informationen notwendig sein, so werden Sie von unserem Serviceteam kontaktiert.
Wie hoch ist mein Anspruch auf Entschädigung?
Die Erstprüfung auf der complane-Seite gibt Ihnen eine voraussichtliche Entschädigungssumme pro Person an, die unsere Vertragsanwälte vorbehaltlich weiterer Prüfschritte für Sie geltend machen können! Überlassen Sie uns die Details.
Können weitere Kosten wie bspw. Gerichtskosten auf mich zukommen?
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Infos zu unserer Provision finden Sie hier.
Kann ich Ansprüche auch rückwirkend geltend machen?
Kann ich auch Ansprüche für weitere Fluggäste geltend machen?
Mein Flug bestand aus mehreren Teilflügen – was mache ich?
Ich habe eine Pauschalreise gebucht – bekomme ich auch eine Entschädigung bei Verspätung?
Ich will complane beauftragen - Welche persönlichen Angaben werden von mir benötigt?
Angaben zum Flug, geplante und tatsächliche Abflugs- bzw. Ankunftszeiten haben Sie ja bereits im Kalkulator eingegeben und müssen diese nicht nochmal eingeben, wenn sie aus dem Kalkulator kommen. Ihre Bankdaten werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigt. Diese fordern wir nur an, wenn die Fluggesellschaft auch eine Entschädigung auszahlt.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Auftrages von complane und unseren Vertragsanwälten genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Mehr zur Verwendung Ihrer Daten erfahren Sie auf der Seite „Datenschutz“.
Ihr laufender Auftrag
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Was ist der eingeloggte Kundenbereich? Wie logge ich mich ein?
Sollten Sie ihr Passwort einmal vergessen, so fordern Sie bitte auf der Loginseite unter “Passwort vergessen” ein neues Passwort an.
Haben Sie sich im Kundenbereich eingeloggt, so haben Sie die Möglichkeit weitere Belege oder Vollmachten hochzuladen sowie den Status Ihrer Fälle zu sehen – für sich selbst wie auch die anderen Passagiere, die Sie im Auftrag angegeben haben.
Nach positivem Feedback der Fluggesellschaft können Sie im eingeloggten Kundenbereich Ihre Bankdaten hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass wir die Möglichkeit zum Eintragen der Bankdaten auch nur nach positivem Bescheid der Fluggesellschaft freischalten. Bitte senden Sie uns aus Datenschutzgründen keine Bankdaten per Email zu sondern tragen diese im eingeloggten Kundenbereich ein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen und wie?
Sie haben die Möglichkeit Ihre Unterlagen während der Beauftragung hochzuladen oder später online in unserem eingeloggten Kundenbereich hochzuladen. Je früher Sie uns die Daten bereitstellen, umso schneller können wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten.
Ihre nichtelektronischen Unterlagen können Sie scannen oder in guter Qualität abfotografieren und am besten gleich online im Kundenbereich hochladen. Ihre Dateien können die folgenden Dateiformate haben: pdf, jpeg, png und gif. Natürlich können Sie die Daten alternativ auch per Email oder Fax schicken: [email protected] oder +49 228 9473 9485.
Bitte geben Sie – sofern Sie Ihre Daten nicht online hochladen – unbedingt ihre Fallnummer mit an, damit wir Ihre Dateien Ihrem Fall zuordnen können. Ihre Fallnummer erhalten Sie mit ihrer complane-Auftragsbestätigung.
Bitte senden Sie weder uns noch dem Sie betreuenden Vertragsanwalt Originalbelege per Post zu, es können keine Originalbelege an Sie zurückgeschickt werden. Ausnahme sind die Vollmachten.
Was passiert wenn Unterlagen fehlen?
Bitte geben Sie bei Kontakt per Email oder Fax unbedingt ihre Fallnummer mit an, damit wir Ihre Dateien Ihrem Fall zuordnen können. Ihre Fallnummer erhalten Sie mit ihrer complane-Auftragsbestätigung.
Je früher SIe uns die Belege bereitstellen, umso zügiger können wir Ihren Fall prüfen.
Warum muss ich eine Vollmacht unterschreiben?
Sobald die Vollmacht eingeht, kann der Vertragsanwalt mit einer detaillierten Fallprüfung und der Durchsetzung Ihres Anspruchs beginnen.
Vollmachten können Sie, genau wie alle anderen Belege, ebenfalls online bei uns im eingeloggten Kundenbereich hochladen. Sie können Sie gerne auch an complane oder den Vertragsanwalt faxen oder per Post schicken. Bitte beachten Sie, dass einige wenige Fluggesellschaften Originalvollmachten voraussetzen, in diesem Fall müssen die unterschriebenen Vollmachten per Post gesendet werden. In einem solchen Fall weisen informieren wir Sie natürlich.
Wann muss ich meine Bankdaten angeben?
Bitte beachten Sie, dass der ganze Prozess von der Beauftragung bis zur finalen Rückmeldung der Fluggesellschaft i.d.R. 8-12 Wochen dauert. Geht es vor Gericht, dauert es mitunter länger.
Wer bearbeitet meinen Anspruch?
Für Sie ganz unkompliziert: Ansprechpartner für Sie in allen Belangen ist das complane-Serviceteam, welches Sie per Email über [email protected] erreichen.
Wann werde ich kontaktiert? Wie werde ich informiert?
Den Status Ihres Falles sehen Sie jederzeit online im eingeloggten Kundenbereich – für sich selbst wie auch für die von Ihnen im Rahmen des Falles angegebenen weiteren Passagiere.
Wie lange dauert es bis ich meine Entschädigung erhalte?
Wenn wir Feedback seitens der Fluggesellschaft haben, kontaktieren wir Sie. Bei einem positiven Bescheid erfragen wir Ihre Bankdaten, die Sie dann im eingeloggten Zustand im Kundenbereich angeben können. In der Regel überweisen die Fluggesellschaften die Entschädigung an die Vertragsanwälte. Sie erhalten Ihre Entschädigungssumme abzüglich der Erfolgsprovision auf das von Ihnen genannte Konto ausgezahlt, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Während der Bearbeitung hat mich die Fluggesellschaft kontaktiert - Wie verhalte ich mich?
Sonstige Fragen
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Kann ich meinen Auftrag an complane widerrufen?
Wie berechnet sich die Verspätung genau?
Was sind außergewöhnliche Umstände?
- Extremes Unwetter
- Naturkatastrophen
- Streik
- Vogelschlag
- Terrorwarnungen
Oftmals werden von den Fluggesellschaften auch andere Gründe als „außergewöhnliche Umstände“ vorgeschoben, die eigentlich keine sind. Dies sind u.a. schlechtes Wetter (obwohl es jahreszeittyptisch ist, z.B. Schneefall), Probleme mit der Enteisung der Flugzeuge, Krankheitsbedingte Ausfälle der Besatzung, technische Defekte. Lassen Sie Ihre Ansprüche daher durch uns prüfen!
Die europäischen Gerichte sind sich uneins, ob Streik als außergewöhnlicher Umstand verstanden wird. Eine Entschädigungszahlung nach Streik ist daher nicht per se ausgeschlossen! Auch ist zu prüfen ob an dem besagten FLughafen an dem Tag überhaupt gestreikt wurde.
Wichtig für Sie ist: Wenn Ihnen auch keine Entschädigungszahlung bei außergewöhnlichen Umständen zusteht, so ist die Fluggesellschaft dennoch verpflichtet Ihnen eine alternative Beförderung anbieten, sofern die Wartezeit über 5 Stunden beträgt. Das gleiche gilt für Betreuungs- und Versorgungsleistungen am Flughafen (Snacks und Getränke, Zugang zu Kommunikationsmitteln, Hotelübernachtung, o.a.) Außerdem können Sie natürlich auch vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückbekommen, falls eine Ersatzbeförderung nicht mehr benötigt wird.
Warum complane? Kann ich die Entschädigung nicht selbst bei den Fluggesellschaften einfordern?
Dieses Kostenrisiko haben Sie mit complane nicht, denn wir arbeiten erfolgsbasiert. Ist ihr Anspruch berechtigt, so erhalten Sie Ihre Entschädigungszahlung abzgl. unserer Provision. Wenn wir keine Entschädigung für Sie geltens machen können, so entstehen Ihnen keinerlei Kosten.