Ihr Flug ist ausgefallen?
Entschädigung von bis zu 600€!
 

Entschädigung bei Flugausfall?

Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung!

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt – und dann wird aus heiterem Himmel der Flug annulliert. Eine Flugausfall liegt dann vor, wenn der Flug nicht wie geplant stattfinden kann und der Starttermin aufgegeben werden muss. Ebenso sind die Bedingungen für einen Flugausfall gegeben, wenn der Start signifikant verschoben wird bspw. auf den kommenden Tag. Dies ist für jeden Reisenden ein großes Ärgernis, da nicht nur ein alternativer Transport arrangiert werden muss – nein, eventuell kann die geplante Rundreise nicht angetreten werden, wichtige Termine müssen verschoben oder ein extra Urlaubstag genommen werden, da der Rückflug nicht rechtzeitig stattfindet. Viele Reisende wissen nicht, dass Ihnen neben Betreuungsleistungen am Flughafen sowie einer Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Flugkosten auch eine Entschädigung zustehen kann!

Entschädigung bei Flugausfall

Was steht mir bei einem Flugausfall zu?

Die Grundlage ihrer Rechte ist hier die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:

  • Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder der vollen Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelübernachtung organisieren, wenn ihr Ersatzflug erst am Folgetag erfolgt.
  • Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.
  • Kommt es durch Verschulden der Airline zu einem Flugausfall, so können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen befreit.

Welche sind die Voraussetzungen für meine Entschädigung bei einem Flugausfall?

  • Ihre Fluglinie informiert Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall.
  • Der Start und/ oder die Landung finden in der EU statt (für Airlines mit Sitz in der EU) bzw. der Start erfolgt in der EU (für Airlines mit Sitz außerhalb der EU).
  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände (siehe Was sind außergewöhnlichen Umständen) vor.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
  • Die Höhe Ihrer Entschädigung für einen Flugausfall bemisst sich nach der zurückgelegten Strecke:
    • Flugstrecke bis 1.500 km – 250 Euro
    • Flugstrecke bis 3.500 km – 400 Euro
    • Flugstrecke über 3.500 km – 600 Euro

Wie erhalte ich meine Entschädigung für einen Flugausfall?

Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie bei uns unverbindlich, ob Sie einen Anspruch haben.

Wichtig:

  • Seien Sie bei kurzfristigen Flugausfällen dennoch pünktlich am Check-In um bspw. einen Ersatzflug nicht zu verpassen.
  • Je mehr Informationen Sie haben umso besser:
    • Sammeln Sie am Flughafen Belege und Beweise für den Flugausfall wie bspw. Ersatztickets oder andere Belege für die Annullierung.
    • Tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus.
    • Lassen Sie sich von der Fluglinie den Flugausfall und den Grund für den Ausfall schriftlich bestätigen.

Rechte-Checkliste Flugausfall

Bei Flugausfall haben Sie folgende Rechte:

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder der vollen Rückerstattung Ihrer Ticketkosten.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine Hotelübernachtung organisieren, wenn ihr Ersatzflug erst am Folgetag erfolgt.

Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.

Kommt es durch Verschulden der Airline zu einem Flugausfall, so können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen befreit.

Services

Warum complane als Partner wählen?

Probleme mit dem Flug sind eine erhebliche Störung zu Beginn oder Ende einer Reise. Dabei tritt man die Reise in der Regel an um sich wohlverdient zu entspannen, neue Orte kennen zulernen oder einfach dem Alltag zu entfliehen.

Wir sind der Ansicht, Sie sollten Ihre Reise dadurch nicht mehr als nötig beeinflussen lassen. Indem Sie complane beauftragen geben Sie die Komplexität und das Kostenrisiko an uns ab – ganz einfach und unkompliziert – den Rest erledigen wir für Sie!

Komplexität abgeben

Fluggesellschaften machen es ihren Passagieren schwer, Entschädigungen erfolgreich einzufordern.

Kein Kostenrisiko

Anwalts und etwaige Gerichtskosten übernehmen wir. NUR im Erfolgsfall fällt eine Provision an.

Datenbank

Über unsere Datenbank haben wir Zugriff auf viele zusätzliche Informationen zu Flügen und können so Erfolgsaussichten für Ausgleichsansprüche sehr gut bewerten.

Wissensbasis Nutzen

Wir verfügen über das Know-How, wie die Airlines arbeiten und können so den Fluggesellschaften auf Augenhöhe entgegen treten und ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen.
Kosten

Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung von complane?

Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis und kümmern uns um Ihre Flugrechte. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher ist eine Beauftragung für Sie kein Kostenrisiko.

Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.

Information zu unserer Provision finden Sie hier.

Maximale Entschädigungsbeträge

Wie hoch wird Ihre Entschädigung?

Erfahren Sie mehr zu:

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Der Flug war überbucht? Ihre Rechte zur Ersatzbeförderung und Entschädigung!

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Welche Kosten entstehen Ihnen, wenn Sie complane beauftragen – transparent dargestellt!

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