Flugverspätung? Flugausfall?
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Entschädigung bei Flugverspätung?
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Klarheit bei Flugverspätung: Ihre Rechte und Ihre Entschädigung
Wer eine Flugverspätung erlebt, kennt die Situation: Sie sind pünktlich am Flughafen, haben eingecheckt, das Gepäck abgegeben und stehen rechtzeitig am Gate. Alles läuft nach Plan – bis plötzlich die Anzeige wechselt: „Flug verspätet“. Der Start in den Urlaub oder die Geschäftsreise wird zur Belastung. Kinder werden ungeduldig, Termine geraten durcheinander, die Stimmung kippt.
Damit Sie in solchen Momenten nicht allein dastehen, gibt es klare Regeln.
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt fest, welche Ansprüche Sie als Passagier haben. Schon ab zwei Stunden Flugverspätung muss die Airline Ihnen Versorgungsleistungen wie Snacks und Getränke bereitstellen. Und ab drei Stunden Verspätung kann Ihnen – je nach Strecke – eine Entschädigung zustehen.
Wichtig zu wissen:
Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung gilt auch bei Pauschalreisen. In diesem Fall müssen Sie die Entschädigung jedoch direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen – nicht beim Reiseveranstalter.
Mit diesem Wissen sind Sie vorbereitet. Und wenn Sie Ihre Entschädigung ohne Aufwand durchsetzen möchten, unterstützen wir Sie dabei zuverlässig.
Jetzt Entschädigung prüfen – in wenigen Minuten
Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht.
Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall haben.
Was steht mir bei einer Flugverspätung zu?
Die Grundlage ihrer Flugrechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt:
- Ab 2 Stunden Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.
- Ab 3 Stunden Flugverspätung kann Ihnen eine Entschädigung seitens der Fluggesellschaft zustehen.
- Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen aufgrund der Flugverspätung befreit.
Welche sind die Voraussetzungen für meine Entschädigung bei Flugverspätung nach Flugrecht?
- Ihr Flug hat mindestens 3 Stunden Verspätung.
- Der Start und/ oder die Landung finden in der EU statt (für Airlines mit Sitz in der EU) bzw. der Start erfolgt in der EU (für AIrlines mit Sitz außerhalb der EU).
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände (siehe Was sind außergewöhnlichen Umständen) vor.
- Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
- Die Höhe Ihrer Entschädigung für Flugverspätung bemisst sich nach der Flugstrecke:
- Flugstrecke bis 1.500 km - 250 Euro
- Flugstrecke bis 3.500 km - 400 Euro
- Flugstrecke über 3.500 km und Verspätung von bis zu 4 Stunden 300 Euro. Ab 4 Stunden 600 Euro
Wie berechnet sich die Verspätung genau?
Sie sind 3 Stunden später gestartet als geplant und 2 Stunden und 55 Minuten später gelandet als geplant - haben Sie dann Ansprüche?
Wichtig zu wissen ist: Für die Berechnung der Flugverspätung ist die Ankunftszeit relevant - nicht wie oft angenommen die Abflugzeit! Allerdings ein Flugzeug gilt dann als angekommen, wenn mindestens eine Tür des Flugzeuges geöffnet wurde und die Passagiere das Flugzeug tatsächlich verlassen können (Europäischer Gerichtshof Az. C-452/13). Das Berühren der Landebahn oder die Fahrt von der Landebahn zum Abstellplatz (auch "Taxi" genannt) gelten noch zur Flugzeit.
Wie bekomme ich meine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Sind die entsprechenden Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein. Prüfen Sie bei uns unverbindlich, ob Sie einen Anspruch haben.
Wichtig:
- Seien Sie pünktlich am Flughafen und am Gate - auch wenn Sie vorab schon von Verspätungen wissen. Gegebenenfalls dürfen Sie sonst trotz Verspätung nicht mitfliegen.
- Fordern Sie ab 2 Stunden Verspätung Verpflegungsleistungen ein.
- Je mehr Informationen Sie haben umso besser:
- Sammeln Sie am Flughafen Belege und Beweise wie bspw. Fotos von Anzeigetafeln sowie ausgehändigte Dokumente der Fluggesellschaft.
- Tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus.
- Lassen Sie sich von der Fluglinie die Verspätung und den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen.
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Rechte-Checkliste Verspätung
Bei Flugverspätung haben Sie folgende Rechte:
- Ab 2 Stunden Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.
- Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie ein Anrecht auf eine Flugentschädigung.
- Entschädigungshöhe liegt bei 250€ bis 600€ abhängig von der Flugstrecke unabhängig vom Ticketpreis.
- Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen Aufgrund der Flugverspätung befreit
Services
Warum complane an Ihrer Seite steht
Eine Flugverspätung oder ein Flugausfall kommt meist genau dann, wenn man zur Ruhe kommen möchte, Zeit mit Familie verbringen will oder einfach nur ankommen möchte. Statt Vorfreude entstehen Stress, Unsicherheit und das Gefühl, der Situation ausgeliefert zu sein.
Genau hier setzen wir an.
Bei complane glauben wir, dass Sie sich nach einer Reiseunterbrechung nicht auch noch mit komplizierten Formularen, rechtlichen Details oder hartnäckigen Fluggesellschaften beschäftigen sollten. Ihre Zeit ist wertvoll – und Ihre Entschädigung Ihr gutes Recht.
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Verantwortung. Wir prüfen Ihren Anspruch sorgfältig, setzen Ihre Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall konsequent durch und tragen dabei das gesamte Kostenrisiko. Transparent, zuverlässig und mit dem Anspruch, Ihnen den Rücken freizuhalten.
Sie können sich darauf verlassen:
Wir kümmern uns – ruhig, professionell und in Ihrem Interesse.
Komplexität abgeben
Fluggesellschaften machen es ihren Passagieren schwer, Entschädigungen erfolgreich einzufordern.
Kein Kostenrisiko
Anwalts und etwaige Gerichtskosten übernehmen wir. NUR im Erfolgsfall fällt eine Provision an.
Datenbank
Über unsere Datenbank haben wir Zugriff auf viele zusätzliche Informationen zu Flügen und können so Erfolgsaussichten für Ausgleichsansprüche sehr gut bewerten.
Wissensbasis Nutzen
Wir verfügen über das Know-How, wie die Airlines arbeiten und können so den Fluggesellschaften auf Augenhöhe entgegen treten und ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen.
Kosten
Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung von complane?
Wir arbeiten für Sie auf Erfolgsbasis und kümmern uns um Ihre Flugrechte. Ist ihr Anspruch berechtigt und die Fluggesellschaft zahlt eine Entschädigung, so bekommen Sie ihre Entschädigungssumme abzüglich unserer Provision ausgezahlt. Erhalten Sie keine Entschädigungszahlung, so entstehen Ihnen auch keine Kosten. Daher ist eine Beauftragung für Sie kein Kostenrisiko.
Die Kosten für unsere Vertragsanwälte und etwaige Gerichtskosten trägt complane, sofern die Fluggesellschaft, diese nicht tragen muss.
Information zu unserer Provision finden Sie hier.
Maximale Entschädigungsbeträge
Wie hoch wird Ihre Entschädigung?
Flugstrecke bis 1.500 km
- z.B. von Düsseldorf nach Barcelona
Flugstrecke bis 3.500 km
- z.B. Flug von Nürnberg nach Malta
Flugstrecke über 3.500 km
- z.B. Flug von Frankfurt nach Kapstadt
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Kosten
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