Immer wieder werden wir kontaktiert und gefragt, ob wir auch Entschädigungsleistungen für Bahnreisende beantragen können und welche Entschädigungen einem Bahnreisenden überhaupt zustehen.
Grundsätzlich haben auch Bahnreisende ein Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen. Die Höhe der Entschädigung weicht aber gegenüber Flugreisenden stark ab!
Somit müssen wir leider bestätigen: Ja, Bahnreisende haben in Anbetracht der Höhe einer Ausgleichzahlung “weniger” Rechte als Flugreisende, obwohl der Ticketpreis eines Fluges durchaus günstiger gewesen sein kann als der eines Zugfahrtickets.
Ab einer Verspätung von 60 Minuten haben Bahnreisende einen Erstattungsanspruch von 25% des Ticketpreises. Ab einer Verspätung von zwei Stunden besteht ein Erstattungsanspruch von 50% des Ticketpreises. Dies gilt auch bei einem Zugausfall. Zudem kann und darf der Fahrgast auf eine andere Zugverbindung ausweichen bzw. kann bei Nichtantritt den Kaufpreis zurückfordern.
Diese Regelungen beruhen auf politischen Entscheidungen nach EU-Vorgaben. Wir finden eine Angleichung an das Flugrecht sinnvoll. Diese wird jedoch wenn, nur schrittweise erfolgen.
Einen ausführlichen Artikel finden Sie dazu auch unter:
https://www.travelbook.de/service/reiserecht/entschaedigung-bahn-fluege-vergleich
This post was last modified on 13.08.2019 00:21
Schlechte Wetterbedingungen gelten als außergewöhnlichen Umstand. Richtig angewandt gibt es keine Entschädigung.
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