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Kein einheitlicher Tarifvertrag für Mitarbeiter der Sicherheitskontrollen

Verdi hat kein grünes Licht der Mitglieder bekommen

Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet haben, gab es schon mehrfach Verdi Warnstreiks der Mitarbeiter, die die Sicherheitskontrollen durchführen. Für Fluggäste haben diese von Verdi unterstützen Streiks massive Auswirkungen. Flüge sind ausgefallen oder haben sich verspätet. Teilweise sind die Airlines pünktlich abgeflogen, jedoch kamen die Fluggäste mangels Sicherheitspersonals nicht an die Fluggates.

Wir haben dazu bereichtet: Warnstreiks am Flughafen

Einheitlicher Tarifvertrag

Lange hat sich Verdi als Ziel gesetzt, für alle Sicherheitskontrolleure am Flughafen einen deutschlandweiten Tarifvertrag durchzusetzen. Das sollte für Gleichberechtigung an den Flughäfen in Deutschland  sorgen. Dazu haben sich der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen kurz BDLS nach etlichen Warnstreiks durch Verdi intensiv ausgetauscht. Nach langen Gesprächen zweischen BDLS und Verdi war eine Einigung in Sicht. Alle Parteien einigten sich auf eine Neuregelung und somit auf einen erstmals einheitlichen Tarifvertrag.

Abstimmung der Verdi Mitglieder

Damit der einheitliche Tarifvertrag zum Zuge kommt, mussten die Verdi Mitglieder der Neuregelung zustimmen. Zum entsetzten alle Parteien haben jedoch ca. 55 % der Gewerkschaftsmitglieder gegen diese Neuregelung gestellt. Damit ist das Projekt einheitlicher Tarifvertrag vorerst gescheitert. BDLS bedauert diesen Rückschlag und wurde von der Ablehnung überrascht. Man sei jedoch zu weiteren Gesprächen seitens BDLS bereit und wartet nun auf eine Stellungnahme seitens Verdi.

Auswirkungen für Beschäftigte

Nun gelten für die Beschäftigten weiterhin individuelle Vereinbarungen und keine einheitlichen Konditionen. Somit wirkt sich diese Entscheidung auf die ca. 23.000 Beschäftigte aus. Auch die Zeitpunkte der geplanten Gehaltserhöhungen sind somit aktuell nicht mehr haltbar und stehen auf der Kippe.

Grundsätzlich sind alle Parteien jedoch Gesprächsbereit um die nun „offenen“ Punkte zu sprechen. Fluggäste müssen somit aktuell noch nicht mit weiteren Warnstreiks rechnen.

Ein Interview mit dem BDLS Präsident Udo Hansen finden Sie unter Interview bei Airliners.de

Wichtiger Hinweis: Sind Sie durch einen Warnstreik von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen, muss die Fluggesellschaft in der Regel nicht haften. Es gibt jedoch Ausnahmen, sodass Ihnen im Zweifelsfall doch eine Flugentschädigung bis zu 600€ zusteht. Sollten Sie unsicher sein, können Sie den Fall gerne einreichen und wir prüfen ein Anrecht auf eine Entschädiung Fall prüfen!

This post was last modified on 18.09.2021 12:05

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