Amtsgerichte warnen vor Klageflut

Immer mehr Fluggäste müssen Ihre Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall einklagen

Immer mehr Fluggäste müssen Ihre Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall einklagen

Wie im letzten Sommer kam es auch in 2019 wieder zu vielen Flugausfällen und Flugverspätungen im europäischen Luftraum. Teilweise entstehen die Verspätungen und Ausfälle durch zu eng getaktete Flugpläne, oftmals scheitert es aber auch an der Organisation sowie am Personal. Verspätet sich der erste Flug, so kommt es anschließend zur Kettenreaktion, wenn der Pilot die Zeit nicht mehr aufholen kann.
Ab 3 Stunden Verspätung sowie Flugannullierung bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug stehen Flugpassieren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250€ bis 600€ zu. Die Höhe der Flugentschädigung ist dabei nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 klar definiert und es gibt nur wenige Ausnahmen wie z.B. außergewöhnliche Umstände!
Durch häufige Berichterstattung kennen nun auch viele Flugreisende die entsprechenden Ansprüche für eine Ausgleichzahlung als Entschädigung für Flugverspätung und Flugausfall.
Doch viele Airlines weigern sich, die berechtigten Ausgleichzahlungen zu leisten, obwohl die Berechtigung berechtigt ist. Das führt in deutschen Amtsgerichten nun zu einer enormen Mehrbelastung. Denn immer mehr Flugreisende trauen sich mit Hilfe der Dienstleister wie Complane.de mit Unterstützung von Vertragsanwälten rechtlich gegen eine Airline vorzugehen.
Denn viele Fluglinien ignorieren die Forderungen der Kunden und lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das führt zur Überlastung von Gerichten, wie das Beispiel aus Königs Wusterhausen zeigt. Das Amtsgericht in Königs Wusterhausen ist nämlich für den Flughafen Berlin-Schönefeld zuständig. Dort haben sich durch zahlreiche Flugverspätungen am Flughafen Berlin-Schönefeld die Fälle für Flugentschädigungen gestapelt. Alleine am 24.Juni 2019 gingen dort 570 Klagen für Ausgleichszahlungen ein. Trauriger Rekord, denn dem Amtsgericht sind teilweise die Aktendeckel ausgegangen, sodass umliegende Gerichte aus Brandenburg für Ersatz sorgen mussten. Für dieses Jahr rechnet man dort mit 7.000 Fällen mit Flugunregelmäßigkeiten – im Vergleich waren es 2018 nur 3.100 Fälle.
Matthias Deller als Direktor des Gerichts ließ durchblicken, dass für die entsprechende Bearbeitung acht Richter und elf Sachbearbeiter fehlen um die Fälle zeitnah zu bearbeiten.

Weigerung der Auszahlung

Woran liegt diese Steigerung. Auch wir haben in den vergangenen Monaten feststellen müssen, dass sich immer mehr Airlines versuchen die Forderungen mit aussitzen abzuwickeln. Denn fast alle Fluggäste, die versuchen eine Entschädigung auf eigene Faust einzufordern werden ignoriert. Die Fluggesellschaften reagieren teilweise auf die Anschreiben der Kunden nicht. Eine Androhung mit Klage sehen die Airlines bei Privatpersonen auch eher gelassen entgegen, denn viele Einzelkämpfer scheuen das Kostenrisiko einer Klage.
Auch aus diesem Grund haben wir unsere Arbeit zur Berufung gemacht, wir wollen anderen zum Recht verhelfen. Wir als Anbieter treten Airlines auf Augenhöhe gegenüber und scheuen uns auch nicht, eine entsprechende Klage einzureichen.
In 80-90% der Fälle, in denen wir eine Klage eingereicht haben, melden sich viele Airlines und stimmen der Ausgleichzahlung zu, um sich außergerichtlich zu einigen.

Negativ Beispiel Ryanair

Immer wieder fällt der Billigflieger Ryanair in Bezug auf Ausgleichzahlungen als Entschädigung auf. Grundsätzlich wird jede Forderung erstmal abgelehnt bzw. ignoriert. Das bestätigen auch viele andere Portale – Ryanair hingegen bestreitet diese Vorgehensweise und führt die Weigerung zur Auszahlung der Flugentschädigung auf außergewöhnliche Umstände zurück. Ryanair sieht sich somit im Recht, eine Ausgleichzahlung für Flugverspätungen zu verweigern. In den meisten Fällen sehen die Richter die Tatsache der außergewöhnlichen Umstände als nicht gegeben an.

Zu dem Thema berichtet auch die Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fluglinien-klagen-101.html

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